1.Der Hochwasserschutz für die Einwohner des Flecken Horneburg hat für uns höchste Priorität!2.Bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen; hierbei ist besonders darauf zu achten, dass fachgesetzliche Zulässigkeitsgrenzen nicht überschritten werden!3.Die Interessenlagen der Anrainer sollen weitestgehend Berücksichtigung finden. Die Kostenwirkung bzw. –beteiligung muss vom Antragsteller des Planfeststellungsverfahren offengelegt werden!4.Die in den Ziffern 5.2.1 und 5.7.1 genannten Deichunterhaltungswege müssen statt einer 25cm dicken Schotter-Tragschicht mit einer Asphaltdecke versehen werden, damit diese Strecken u.a. für den Fahrradtourismus genutzt werden können. IN der letzten Bauausschusssitzung am 24.11.2010 ist die Angelegenheit kurz angesprochen worden.Für die FraktionClaus ReichowStellv. Vorsitzender
SPD Fraktion im Rat des Flecken Horneburg nimmt Stellung zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserentlastungspolder Bullenbruch
Die Unterlagen zu dem obigen Planfeststellungsverfahren bedürfen für eine fundierte Stellungnahme einer fachtechnischen Erläuterung. Unabhängig davon stehen aus Sicht der SPD-Ratsfraktion folgende Aspekte im Vordergrund: