Fortführung Angebot Mehrgenerationenhaus Januar 2021 bis Dezember 2028
Damit das Mehrgenerationenhaus (MGH) seine gute Arbeit auch in Zukunft fortsetzen kann, ist es notwendig, dass auch weiterhin die Fördermittel des Bundes (min. 30.000€, 2021 sogar 40.000€) und des Landes Niedersachen (5.000€) fließen. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine Absichtserklärung des Samtgemeinderates zur Fortführung der zweckgebundenen Kofinanzierung des MGH, sowie die Zusage, dass die Samtgemeinde das MGH in die Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels mit einbindet. Anzumerken ist, dass der Förderzeitraum von zur Zeit 4 Jahren auf nun 8 Jahre verlängert wird, dies bringt eine wesentlich bessere Planungssicherheit. Die notwendige Absichtserklärung hat der Samtgemeinderat nun mit Unterstützung der SPD auf den Weg gebracht.
Die Fördermittel sind aber nur ein Bestandteil der Finanzierung des MGH, hinzukommen im Jahr 2020 noch ca. 65.000€ aus dem Samtgemeidehaushalt. Aber dieses Geld ist sehr gut angelegt, da das MGH ein zentraler Bestandteil des sozialen Lebens in der Samtgemeinde ist. Und es ist auch eine Anerkennung für die sehr gute Arbeit des MGH-Teams um Daniela Subei, von der wir sicher sind, dass diese nun in den nächsten Jahren fortgesetzt wird.